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Die Stundensatzvereinbarung

Eine Stundensatzvereinbarung bietet sich immer dann an, wenn die Begleitung über einen längeren Zeitraum erforderlich ist, ausschließlich eine Beratung erfolgt oder diese im Vordergrund steht und wenn der Streitwert (die daraus abgeleiteten gesetzlichen Gebühren) den Aufwand der Tätigkeit nicht abbildet. 

Sie ist bei einer Dauerberatung die richtige Wahl, um die wiederholte Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung (z.B. im laufenden Geschäftsbetrieb zu verschiednen Fragen) sicher zu regeln.

 

Sie zahlen exakt für die Zeit, die anwaltlich aktiv an Ihrem Fall gearbeitet wird (minutengenaue Abrechnung). Sekretariatstätigkeiten sind in dem anwaltlichen Stundensatz in der Regel abgedeckt. 

In Sonderfällen kann nach Bedarf eine Sondervereinbarung zur Inanspruchnahme nicht anwaltlicher Leistungen getroffen werden.

Sie erhalten in jedem Fall eine detaillierte Aufstellung aller Tätigkeiten und des Zeitaufwands dazu.

 

Die Stundensätze richten sich nach der jeweiligen Tätigkeit. Sie liegen aktuell bei 280 € - 390 €.


Die Pauschalvereinbarung

Eine Pauschalvereinbarung kann sinnvoll sein, wenn es sich um eine klare und punktuelle anwaltliche Tätigkeit handelt, deren Aufwand im Vorhinein feststeht.

Sie bietet sich z.B. dann an, wenn Wohnungseigentümern ein klar umrissener Sachverhalt in einer Eigentümerversammlung dargelegt werden soll, um sie ausreichend zu informieren und eine notwendige Beschlussfassung zu begleiten.

 

Möglich ist es auch die Teilnahme an regelmäßigen Objektbetreuerbesprechungen zeitlich zu begrenzen und pauschal zu vergüten.


Schulungen

Sind Sie an einer Schulung interessiert, sprechen Sie uns an!

Wir bieten Ihnen gerne ganz individuell eine Lösung für Ihren Bedarf an.

Schulungen werden pauschal abgerechnet.