Das Mietrecht gibt einen Rahmen für die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter vor. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung erfolgt im Mietvertrag. Dabei lassen die gesetzlichen Vorgaben dem Vermieter von Wohnraum weniger Spielraum als dem Vermieter von Gewerberaum. In beiden Fällen gilt es den vorhandenen Spielraum zu nutzen!