Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Beziehungen der Eigentümer, dem Verwalter und der Gemeinschaft aller Miteigentümer im Spannungsverhältnis zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
In der Nachkriegszeit dem Stockwerkseigentum entwachsen, nimmt das Wohnungseigentum heute einen wichtigen Platz ein. Als Kapitalanlage, um steigenden Mieten im Alter zu entgehen, um real nicht teilbare Grundstücke wirtschaftlich zu nutzen oder als Alternative zum Haus - die Eigentumswohnung ist beliebt.
Unterschätzt wird allerdings oft, dass man mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung Mitglied in einer Gemeinschaft wird, in der die Mehrheit regiert. Ein Mehrheitsbeschluss muss nicht zwangsläufig wirtschaftlich, vernünftig oder gar gesetzeskonform sein. Die Minderheit muss sich „zur Wehr“ setzen.
So unterschiedlich die Motivation zum Erwerb einer Eigentumswohnung sein kann, der Verwalter muss die Interessen schließlich alle unter einen Hut bringen. Erschwert wird seine Arbeit dabei von wachsenden und wechselnden gesetzlichen Vorgaben und einer kaum überschaubaren Flut von Rechtsprechungen, wie etwa das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2012 (AZ: V ZR 251/10) zur Abrechnung der Heizkosten.