Anwaltsgebühren

Unsere Vergütung einfach erklärt

Die Frage nach den Kosten ist für Mandanten ein wichtiges Entscheidungskriterium. Transparenz ist uns wichtig.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie die Arbeit einer Anwaltskanzlei abgerechnet wird:

Entweder über die gesetzlichen Gebühren oder über eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Zudem unterscheidet das Gesetz strikt zwischen einer bloßen Beratung und der echten Vertretung nach außen.


vereinbarte Vergütung

In vielen Fällen – insbesondere bei komplexen oder langlaufenden Mandaten – weichen wir von den gesetzlichen Gebühren ab und treffen eine individuelle Vereinbarung. Das bietet sich immer dann an, wenn der gesetzliche Streitwert in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Arbeitsaufwand steht.

Es gibt im Wesentlichen zwei Modelle:

Das Zeithonorar (Stundensatz): Sie zahlen exakt für die Zeit, die wir aktiv an Ihrem Fall arbeiten (minutengenaue Abrechnung). Sie erhalten dazu eine detaillierte Aufstellung aller Tätigkeiten.

Das Pauschalhonorar:  Für klar abgrenzbare Aufgaben (z. B. Prüfung einer Gemeinschaftsordnung oder Erarbeitung eines Prozesses mit rechtlichem Hintergrund, den Sie direkt im Unternehmen einsetzen können) vereinbaren wir einen festen Gesamtbetrag. Das gibt Ihnen maximale Kalkulationssicherheit.

 

Hinweis: Bei einer gerichtlichen Vertretung dürfen die vereinbarten Gebühren die gesetzlichen Mindestgebühren des RVG grundsätzlich nicht unterschreiten.

gesetzliche Vergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt, sofern wir nichts anderes vereinbaren.

Die gesetzlichen Gebühren richten sich fast nie nach der Arbeitszeit, sondern nach dem sogenannten Streitwert (oder Gegenstandswert).

 

Beispiel: Streiten Sie sich um eine Sanierung im Wert von 10.000 Euro, ist dies der Streitwert. Das Gesetz gibt anhand dieses Wertes exakt vor, wie hoch eine „volle Gebühr“ ist.

 

Für verschiedene Tätigkeiten, gibt das RVG Gebühren vor und bestimmt ob und wie die Einzelgebühren aufeinander angerechnet werden. 

 

 

Weiteres dazu und ein Berechnungstool  finden Sie hier ....