mehr zu den gesetzlichen Gebühren

Außergerichtliche Vertretung: Wir schreiben die Gegenseite an, um den Konflikt ohne Gericht zu lösen. Hier fällt eine sogenannte Geschäftsgebühr an. Deren Umfang beträgt im Normalfall das 1,3-fache der vollen Gebühr. Bei höherem Aufwand kann sie bis zum 2,5-fachen der vollen Gebühr ansteigen.

Gerichtliche Vertretung: Kommt es zum Prozess, entstehen feste gesetzliche Gebühren für das Verfahren selbst (1,3-fache der vollen Gebühr) und für die Wahrnehmung der Termine (1,2-fache der vollen Gebühr) vor Gericht.

 

Sowohl bei der außergerichtlichen, wie auch bei der gerichtlichen Vertretung, kann außerdem eine Vergleichsgebühr anfallen.  Sie fällt außergerichtlich in Höhe einer 1,5-fachen der vollen Gebühr an und in einem Gerichtsverfahren in Höhe einer vollen Gebühr an.