Eigentümer als Verwalter

Im Verlauf eines Mietverhältnisses können viele (Stör-)Faktoren auftreten, die es zu bewältigen gilt. Zahlungsunwillige Mieter sind für Hausverwaltungen ein wachsendes Problem. Die Finanzierung der Immobilie ist oftmals eng verknüpft mit den Mieteinnahmen. Der Eigentümer der Immobilie stellt dann sehr schnell auch den Verwalter in Frage.

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung in den Vertragsverhandlungen und der Ausgestaltung des Mietvertrags
  • Beurteilung der vertraglichen Vorgaben, z.B. im Rahmen der Nebenkostenabrechnung
  • Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters im laufenden Mietverhältnis
  • Prüfung von Minderungsansprüchen
  • Beendigung eines Mietverhältnisses und Vertretung bis zur Räumung
  • Beitreibung von Mietrückständen, Realisierung der Kaution
  • Vermeidung eigener Haftung gegenüber dem Eigentümer, z.B. infolge nicht genutzter Mieterhöhungsmöglichkeiten